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22.06.2026
Vor dem Hintergrund aktueller Medienberichte zur wirtschaftlichen Entwicklung des Versicherungsombudsmann e. V. weist der Verein auf die anhaltend stark steigende Nachfrage nach außergerichtlicher Streitbeilegung im Versicherungswesen hin. In den ersten fünf Monaten des laufenden Jahres 2026 gingen über 50 Prozent mehr Beschwerden ein als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Die Schlichtungsstelle ist damit so stark ausgelastet wie noch nie seit ihrer Gründung vor 25 Jahren.
Der Versicherungsombudsmann e. V. verzeichnet seit Jahren eine kontinuierlich steigende Nachfrage nach dem kostenfreien Schlichtungsverfahren. Nachdem bereits im Jahr 2024 ein Rekordaufkommen erreicht worden war, stieg die Zahl der Beschwerden im Jahr 2025 nochmals deutlich an. Mit insgesamt 28.904 Eingängen verzeichnete die Schlichtungsstelle so viele Beschwerden wie nie zuvor. Die Zahl der zulässigen Beschwerden erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um fast 30 Prozent auf 20.064 Verfahren.
Die anhaltend hohe Nachfrage verdeutlicht die wachsende Bedeutung des Schlichtungsverfahrens für die außergerichtliche Streitbeilegung im Versicherungswesen. Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher nutzen das Verfahren als schnelle und verständliche Möglichkeit zur Klärung von Streitigkeiten mit Versicherungsunternehmen. Gleichzeitig bestätigt die Entwicklung die hohe Akzeptanz des Versicherungsombudsmann e. V. als unabhängige und verlässliche Institution der Verbraucherstreitbeilegung.
Die stark gestiegenen Verfahrenszahlen haben in den vergangenen Jahren erhebliche Investitionen in Personal, Organisation und Digitalisierung erforderlich gemacht. Der Verein hat seine Strukturen kontinuierlich weiterentwickelt, um die hohe Zahl der Verfahren weiterhin effizient und in der gewohnten Qualität bearbeiten zu können.
Vor diesem Hintergrund befassen sich die zuständigen Vereinsgremien mit der Weiterentwicklung der finanziellen Rahmenbedingungen des Vereins. Vorstand und Mitgliederversammlung werden über Maßnahmen beraten, die sicherstellen sollen, dass der Versicherungsombudsmann e. V. seine Aufgaben auch künftig in vollem Umfang erfüllen kann. Ziel ist es, die Finanzierung an das dauerhaft gestiegene Beschwerdeaufkommen anzupassen und die Leistungsfähigkeit der Schlichtungsstelle langfristig zu sichern.
Die Entwicklung der vergangenen Jahre zeigt, dass sich das Schlichtungsverfahren als feste Größe der Rechtsdurchsetzung im Versicherungsbereich etabliert hat. Der Versicherungsombudsmann e. V. wird seine Aufgabe auch künftig unabhängig, effizient und verbrauchernah wahrnehmen und damit einen wichtigen Beitrag zur außergerichtlichen Streitbeilegung leisten.
Über den Versicherungsombudsmann e. V.
Der Versicherungsombudsmann e. V. ist die unabhängige Schlichtungsstelle für Streitigkeiten zwischen Versicherungsunternehmen und ihren Kundinnen und Kunden. Das Schlichtungsverfahren bietet Verbraucherinnen und Verbrauchern eine kostenfreie, unbürokratische und außergerichtliche Möglichkeit der Konfliktlösung. Seit seiner Gründung vor 25 Jahren hat sich der Verein zu einer zentralen Institution der Verbraucherstreitbeilegung in Deutschland entwickelt.
28.04.2026
Die Nachfrage nach außergerichtlicher Streitbeilegung im Versicherungsbereich wächst weiter deutlich: Die Ombudsfrau für Versicherungen, Dr. Sibylle Kessal-Wulf, und der Geschäftsführer des Vereins Versicherungsombudsmann, Constantin Graf von Rex, haben am 28.04.2026 in Berlin den Jahresbericht 2025 vorgestellt – mit neuen Höchstständen bei den Beschwerdezahlen.
„Das Schlichtungsverfahren hat sich längst als feste Größe der Rechtsdurchsetzung etabliert“, erklärte Dr. Kessal-Wulf. „Immer mehr Verbraucher suchen eine schnelle, verständliche und kostenfreie Klärung ihrer Anliegen.“
Mit insgesamt 28.904 Eingängen verzeichnete die Schlichtungsstelle im Jahr 2025 so viele Beschwerden wie nie zuvor. 20.064 davon waren zulässig – ein Anstieg um 28,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Besonders stark war die Nachfrage in der Kfz-Versicherung, gefolgt von der Rechtsschutzversicherung und den „sonstigen Versicherungen“. Die Zuwächse erstreckten sich über nahezu alle Sparten hinweg. Für den Geschäftsführer Constantin Graf von Rex unterstreichen die Zahlen einen strukturellen Wandel: „Die außergerichtliche Streitbeilegung ist heute mehr als eine Ergänzung zur Justiz – sie ist zu einer eigenständigen Säule geworden.“
Die stark gestiegenen Eingangszahlen wirken sich auch auf die Verfahrensdauer aus. Nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) sollen Schlichtungsverfahren grundsätzlich innerhalb von 90 Tagen abgeschlossen werden. Diese Frist einzuhalten, wird angesichts der Entwicklung zunehmend anspruchsvoll. Im Jahr 2025 lag die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bei 77,6 Tagen für alle Unternehmensbeschwerden und bei 105,3 Tagen für zulässige Verfahren. Damit bewegt sich die Schlichtungsstelle insgesamt weiterhin im Rahmen der gesetzlichen Zielvorgaben, überschreitet diese jedoch bei komplexeren, zulässigen Verfahren zunehmend. „Die 90-Tage-Frist ist ein wichtiger Maßstab für effiziente Streitbeilegung“, betonte Dr. Kessal-Wulf. „Um sie auch künftig verlässlich einhalten zu können, sind wir auf eine zügige und vollständige Mitwirkung aller Verfahrensbeteiligten angewiesen.“
Ein zentrales Thema bleibt die Kommunikation zwischen Versicherern und Versicherten. Verzögerte oder unvollständige Stellungnahmen führen nicht selten zu längeren Verfahren und zusätzlichen Beschwerden. Gleichzeitig zeigt die Praxis, dass Versicherer grundsätzlich bereit sind, Schlichtungsvorschläge aufzugreifen und Konflikte außergerichtlich zu lösen. Trotz der steigenden Belastung bleibt die Erfolgsquote stabil: In rund der Hälfte der Fälle (ohne Lebensversicherung) konnte eine für Verbraucher günstige Lösung erreicht werden.
Der Versicherungsombudsmann e. V. besteht seit 25 Jahren und hat sich zu einer zentralen Institution der Verbraucherstreitbeilegung entwickelt. Die Verfahren sind für Versicherte kostenfrei und ermöglichen eine rechtliche Überprüfung ohne Prozessrisiko – ein Angebot, das angesichts steigender Komplexität im Versicherungswesen weiter an Bedeutung gewinnt.
Der Jahresbericht 2025 steht zum Download auf der Website der Schlichtungsstelle bereit (www.versicherungsombudsmann.de).
24.09.2025
Der Versicherungsombudsmann e. V., eine der größten privaten, staatlich anerkannten Verbraucherschlichtungsstellen, hat heute in seiner Mitgliederversammlung Herrn Prof. Dr. Rainer Schlegel einstimmig zum Stellvertreter der Ombudsfrau, Frau Dr. Sibylle Kessal-Wulf, gewählt.
Bereits der Beirat des Vereins hatte am 3. April 2025 seine Bestellung einstimmig befürwortet. Prof. Dr. Schlegel begann seine richterliche Laufbahn 1987 am Sozialgericht Stuttgart. Nach weiteren Stationen am Landessozialgericht Baden-Württemberg sowie am Bundesverfassungsgericht wurde er 1997 Richter am Bundessozialgericht. Von 2016 bis zu seiner Pensionierung im Februar 2024 war er Präsident dieses Gerichts. Seit dem 1. November 2024 ist Prof. Dr. Schlegel zudem Ombudsmann für die private Krankenversicherung (PKV).
„Wir freuen uns, mit Prof. Dr. Schlegel einen erfahrenen Juristen und Schlichter als Stellvertreter der Ombudsfrau gewonnen zu haben“, erklärte Thomas Flemming, Vorsitzender des Vorstands des Trägervereins. „Mit seiner Wahl setzen wir die bewährte wechselseitige Vertretung zwischen den Ombudsleuten der Versicherungswirtschaft fort.“
Der Versicherungsombudsmann e. V. besteht seit 2001. Seine Aufgabe ist es, Verbrauchern eine kostenfreie und unbürokratische Schlichtungsmöglichkeit bei Konflikten mit Versicherern zu bieten. Der Ombudsmann bzw. die Ombudsfrau prüft neutral die Entscheidungen von Versicherern oder Versicherungsvermittlern, erläutert die Rechtslage und kann die Versicherer verbindlich zur Leistung verpflichten.
21.01.2025
Der Versicherungsombudsmann e. V. ist als anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle seiner Verpflichtung aus § 34 des Gesetzes über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz – VSBG) nachgekommen und hat den Tätigkeitsbericht für das Jahr 2024 erstellt. Dieser ist seit dem heutigen Tage auf seiner Homepage veröffentlicht. Im Bericht wird unter anderem in komprimierter Form darüber informiert, wie viele Schlichtungsverfahren es im Jahr 2024 nach den beiden Verfahrensordnungen für Beschwerden gegen Versicherungsunternehmen und gegen Vermittler von Versicherungsverträgen gegeben hat. Darüber hinaus wird die jeweils betroffene Versicherungssparte benannt. Je nach Ergebnis ihrer Prüfung entscheidet die Ombudsfrau über die Beschwerde, spricht eine Empfehlung aus, unterbreitet einen Schlichtungsvorschlag und erläutert die Sach- und Rechtslage in verständlicher Sprache. Ihr kommt im Verfahren gegen Versicherer auch die Befugnis zu, bis zu einem Beschwerdewert von 10.000 € für das Unternehmen verbindlich zugunsten der Schlichtungsantragsteller zu entscheiden. Die Ombudsfrau arbeitet für Verbraucher kostenfrei. Sie überprüft neutral, schnell und unbürokratisch die Entscheidungen des Versicherers oder das Vorgehen des Versicherungsvermittlers.
Der Tätigkeitsbericht für das vergangene Jahr ist jeweils bis zum 1. Februar vorzulegen (nach § 4 Absatz 2 der Verbraucherstreitbeilegungs-Informationspflichtenverordnung – VSBInfoV). Er kann kurz nach dem Jahreswechsel allerdings nur einige wichtige Angaben enthalten. Eine vertiefende und ausführliche Auswertung der Schlichtungsverfahren des Jahres 2024 mit umfangreichen Übersichten und Bewertungen zu den einzelnen Sparten wird der Jahresbericht 2024 des Versicherungsombudsmann e. V., der innerhalb der ersten fünf Monate 2025 erscheinen wird, enthalten.
28.05.2024
Der Versicherungsombudsmann e. V. verabschiedet seinen Ombudsmann und begrüßt seine Ombudsfrau
Der Versicherungsombudsmann e. V., Träger einer der größten privaten, staatlich anerkannten Verbraucherschlichtungsstellen, hat im Rahmen einer Feierstunde in der Vertretung des Landes Baden-Württemberg beim Bund in Berlin den bisherigen Ombudsmann Dr. h. c. Wilhelm Schluckebier verabschiedet und Dr. Sibylle Kessal-Wulf als Ombudsfrau in ihr Amt eingeführt. An der Feierstunde nahmen Mitglieder von Vorstand und Beirat, Vertreter von Verbraucherschutzorganisationen, Branchenverbänden und aus der Politik sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle des Versicherungsombudsmann e. V. und persönliche Gäste teil. Herr Dr. h. c. Schluckebier (74), vormaliger Bundesverfassungsrichter, scheidet nach Ablauf der fünfjährigen Amtszeit aus. Frau Dr. Kessal-Wulf (65), die früher dem für das Versicherungsvertragsrecht zuständigen Senat des Bundesgerichtshofs angehörte, ist nach dem Ende ihres Richteramtes beim Bundesverfassungsgericht von den Gremien des Versicherungsombudsmann e. V. berufen worden.
Thomas Flemming, der Vorsitzende des Vorstands des Trägervereins der Verbraucherschlichtungsstelle, begrüßte die Gäste. Er dankte Dr. Schluckebier im Namen des Vorstands für seine Arbeit seit 2019 und wünschte ihm alles Gute für den Ruhestand. Er hieß Frau Dr. Kessal-Wulf als neue Ombudsfrau willkommen.
Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Professor Dr. Stephan Harbarth, LL.M. (Yale), betonte in seinem Festvortrag die Bedeutung der außergerichtlichen Streitbeilegung. Die Vorsitzende des Beirats des Versicherungsombudsmann e. V., Professorin Dr. Petra Pohlmann, würdigte ihren langjährigen, 2023 verstorbenen Vorgänger im Amt, Professor Dr. Dr. h. c. Jürgen Basedow, LL.M. (Harvard Univ.), und hob die hervorragende Zusammenarbeit mit Dr. Schluckebier hervor. Der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V., Jörg Asmussen, dankte Dr. Schluckebier für die erfolgreichen gemeinsamen Jahre. Beide wünschten Frau Dr. Kessal-Wulf alles Gute für ihre Amtszeit als Ombudsfrau. In seinem kurzen Rückblick dankte Dr. Schluckebier all seinen Wegbegleitern während seiner Amtszeit als Ombudsmann. Abschließend verlieh Dr. Kessal-Wulf ihrer Freude auf die Arbeit in der Verbraucherschlichtung Ausdruck.
Der Versicherungsombudsmann e. V. besteht seit 2001. Seine Aufgabe ist es, Verbrauchern eine für sie kostenfreie Schlichtungsmöglichkeit zur Verfügung zu stellen, wenn sich Konflikte mit ihrem Versicherer ergeben. Der Ombudsmann bzw. die Ombudsfrau überprüft neutral, schnell und unbürokratisch die Entscheidungen des Versicherers oder Versicherungsvermittlers. Verbrauchern wird die Rechtslage in verständlicher Sprache erläutert. Der Ombudsmann kann Versicherer bis zu einem Beschwerdewert von 10.000 Euro zur Leistung verpflichten.
01.04.2024
Mit Wirkung zum 1. April 2024 übergibt Dr. h.c. Wilhelm Schluckebier die Aufgabe des Ombudsmanns für Versicherungen an Dr. Sibylle Kessal-Wulf als Ombudsfrau. Fünf Jahre wirkte Dr. Wilhelm Schluckebier als dritter Ombudsmann nach Prof. Wolfgang Römer und Prof. Dr. Günter Hirsch beim Versicherungsombudsmann e. V. In seiner Amtszeit konnten 90.000 Streitschlichtungsverfahren beendet werden. Die Streitschlichtung in der Geschäftsstelle des Vereins fand unter ihm erstmals komplett papierlos vermittels der elektronischen Akte statt. 2006 bis 2017 war er Richter des Bundesverfassungsgerichts, davor Richter am Bundesgerichtshof und Bundesanwalt.
Thomas Flemming, Vorstandsvorsitzender des Trägervereins der Verbraucherschlichtungsstelle und Aufsichtsratsvorsitzender der Mecklenburgischen Versicherungsgruppe, dankt Herrn Dr. Schluckebier für seinen außerordentlich engagierten Einsatz und die erfolgreiche Zusammenarbeit in den letzten fünf Jahren. Gleichzeitig brachte er zum Ausdruck, dass mit Dr. Sibylle Kessal-Wulf eine Persönlichkeit von überragender juristischer Fachkompetenz, hoher Reputation und ausgewiesener Exzellenz im Versicherungsrecht als Nachfolgerin gewonnen werden konnte.
Dr. Sibylle Kessal-Wulf wurde 1992 zur Richterin am Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht in Schleswig ernannt. 2001 erfolgte die Ernennung zur Richterin am Bundesgerichtshof. Sie gehörte dem für das Versicherungsrecht zuständigen IV. Zivilsenat an, dessen Vorsitzende sie 2011 wurde. Von Dezember 2011 bis Dezember 2023 war sie Richterin des Bundesverfassungsgerichts im Zweiten Senat.
Der Versicherungsombudsmann e. V. ist eine seit 2001 bestehende Verbraucherschlichtungsstelle. Seine Aufgabe besteht darin, Konflikte in Versicherungsangelegenheiten beizulegen. Der Versicherungsombudsmann e. V. arbeitet für Verbraucher kostenfrei. Er überprüft neutral, schnell und unbürokratisch die Entscheidungen des Versicherers oder Versicherungsvermittlers. Verbrauchern wird die Rechtslage in verständlicher Sprache erläutert. Der Versicherungsombudsmann e. V. kann Versicherer bis zu einem Beschwerdewert von 10.000 Euro zur Leistung verpflichten.